„Whistleblowing“ kann Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Hat ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber angezeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben, so kann das Arbeitsverhältnis gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen sein. In einem solchen Fall ist eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien regelmäßig nicht zu erwarten. Insoweit ist auch nicht...
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