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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten: Mindestlohn

Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten: Mindestlohn

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), das sich aus dem Mindestlohngesetz und weiteren Gesetzesänderungen zusammensetzt, ist am 15.08.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 16.08.2014 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat derweil eine Informationsbroschüre zum Mindestlohn veröffentlicht, die Sie auf der Webseite des BMAS downloaden können.


Das MiLoG im Überblick:

  • Höhe: Ab 01.01.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten.
  • Tariföffnung: Allgemeinverbindliche Tarifverträge können noch bis zum 01.01.2017 einen niedrigeren Stundenlohn vorsehen.
  • Ausnahmen: Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren, Schüler, Studierende und  Auszubildende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, Orientierungspraktika von maximal drei Monaten für die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums, ausbildungs- oder studiumsbegleitende Praktika von maximal drei Monaten, Einstiegsqualifikationen nach § 54a SGB III und Berufsbildungsvorbereitungen nach §§ 68 – 70 BBiG und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
  • Zeitungszusteller: Sie bekommen ab dem 01.01.2015 75 Prozent und ab dem 01.01.2016 85 Prozent des Mindestlohns; vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 beträgt er dann 8,50 Euro.
  • Saisonarbeiter: Sie sind zwischen dem 01.01.2015 und 31.12.2018 für 70 statt bislang 50 Tage bzw. längstens drei statt bislang zwei Monate von der Sozialversicherungspflicht befreit. Kost und Logis können angerechnet werden.
  • Anpassung: Die Mindestlohnkommission aus Vertretern der Tarifpartner macht erstmals zum 01.01.2017, danach alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns, den die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung übernehmen kann.
  • Kontrolle: Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns.


Meldung vom 20.08.2014