„Freizeitausgleichsansprüche“ erfasst auch Ansprüche auf Überstundenvergütung
Regeln die Streitparteien eines Gerichtsverfahrens in einem gerichtlich protokollierten Vergleich, der die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer Kündigung zum Gegenstand hat, dass der klagende Arbeitnehmer unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung sowie unter Anrechnung auf etwaig noch offene Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche bis zum Ende des...
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