Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 02.02.2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt,...
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