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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Sanktionen für Fehler im Verfahren der Massenentlassungsanzeige

Sanktionen für Fehler im Verfahren der Massenentlassungsanzeige

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Mitteilung veröffentlicht zum Fortgang ausgesetzter Verfahren, in denen über die kündigungsrechtlichen Folgen unterschiedlicher Fehler im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen gestritten wird. Der Aussetzungsgrund ist mittlerweile entfallen, da die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die abgewartet werden sollte, inzwischen ergangen ist.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitgerichts hatte durch Beschlüsse vom 11.05.2023 verschiedene Verfahren (Az. 6 AZR 157/22 , 6 AZR 482/21, 6 AZR 115/22 und 6 AZR 121/22) ausgesetzt, in denen über die kündigungsrechtlichen Folgen unterschiedlicher Fehler im Anzeigeverfahren gestritten wird. Der Senat wollte vor einer Entscheidung über die Sanktionen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1, Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren mit dem Aktenzeichen C-134/22 abwarten. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich am 13.07.2023 ergangen. Der Aussetzungsgrund ist daher entfallen. Der Sechste Senat wird am 14.12.2023 die Verfahren mit den Aktenzeichen 6 AZR 157/22  und 6 AZR 121/22 verhandeln. Am selben Tag wird auch das Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 AZR 155/21, in dem der Senat die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-134/22) eingeholt hatte, verhandelt.
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2023