Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer
            
        Mai 01, 2021
        
    
        
                    
        0 Comments    
Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Mit der ergänzten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen seit dem 23.04.2021 ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten.
 
				
						
		 
        