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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderbonus

Zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderbonus

Die Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden nochmals um 10 Tage pro Elternteil und Kind ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage. Jedes Elternteil hat im Jahr 2021 nun insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage. Die Regelungen treten rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft. Eltern erhalten zudem für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 EUR. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Insgesamt profitieren rund 18 Millionen Kinder in Deutschland vom Kinderbonus. Ausgezahlt wird er im Mai.