Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst

Die Co­ro­na-Ar­beits­schutz­ver­ord­nung wird bis ein­schlie­ß­lich 10.09.2021 ver­län­gert. Mit dem Ab­eb­ben der epi­de­mi­schen Lage wer­den die Maß­nah­men aber er­gänzt be­zie­hungs­wei­se an­ge­passt. So ent­fal­len die strik­te Vor­ga­be von Ho­me­of­fice sowie das Er­for­der­nis einer Min­dest­flä­che von zehn Qua­drat­me­ter pro Per­son in Be­trie­ben.

Die grund­le­gen­den Ar­beits­schutz­re­geln gel­ten fort. Ar­beit­ge­ber blei­ben ver­pflich­tet, in ihren Be­trie­ben min­des­tens zwei Mal pro Woche für alle in Prä­senz Ar­bei­ten­den die Mög­lich­keit für Schnell- oder Selbst­tests an­zu­bie­ten. Aus­nah­men gibt es für voll­stän­dig ge­impf­te be­zie­hungs­wei­se von einer CoViD-19-Er­kran­kung ge­ne­se­ne Be­schäf­tig­te. Die Be­schäf­tig­ten sind nicht ver­pflich­tet, die Test­an­ge­bo­te wahr­zu­neh­men sowie dem Ar­beit­ge­ber Aus­kunft über ihren Impf- be­zie­hungs­wei­se Ge­ne­sungs­sta­tus zu geben. Wie bis­her müs­sen be­trieb­li­che Hy­gie­ne­plä­ne er­stellt, um­ge­setzt sowie in ge­eig­ne­ter Weise zu­gäng­lich ge­macht wer­den.

Zwar ent­fal­len künf­tig die ver­bind­li­che Vor­ga­be einer Min­dest­flä­che von zehn Qua­drat­me­ter pro Per­son in mehr­fach be­leg­ten Räu­men und mit dem Aus­lau­fen der Bun­des­not­brem­se auch die strik­te Vor­ga­be von Ho­me­of­fice. Be­triebs­be­ding­te Kon­tak­te und die gleich­zei­ti­ge Nut­zung von Räu­men durch meh­re­re Per­so­nen müs­sen aber auf das not­wen­di­ge Mi­ni­mum re­du­ziert blei­ben. Dazu kann auch wei­ter­hin das Ar­bei­ten im Ho­me­of­fice wich­ti­ge Bei­trä­ge leis­ten. Ar­beit­ge­ber müs­sen min­des­tens me­di­zi­ni­sche Ge­sichts­mas­ken zur Ver­fü­gung stel­len, wo an­de­re Maß­nah­men kei­nen aus­rei­chen­den Schutz ge­wäh­ren. Auch wäh­rend der Pau­sen­zei­ten und in Pau­sen­be­rei­chen muss der In­fek­ti­ons­schutz ge­währ­leis­tet blei­ben.