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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR/Stunde und der Minijob-Grenze auf 520 EUR/Monat

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR/Stunde und der Minijob-Grenze auf 520 EUR/Monat

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 EUR angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 EUR erhöht. Außerdem wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben.

Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 EUR je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60% des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, erstmals wieder bis zum 30.06.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024. Als Folgeänderung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz vorsieht.

In der Kabinettsitzung wurde zudem verabredet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prüfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen bzw. digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, geprüft werden.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 EUR monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge i.H.v. 28% angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 23.02.2022