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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews 12 EUR Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

12 EUR Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Zum 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 EUR brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 03.06.2022 beschlossen; der Bundesrat billigte das Gesetz am 10.06.2022 abschließend.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sog. Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 EUR, zum 01.07.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 EUR. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 EUR angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sog. Minijobs oder 450-EUR-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 EUR. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 EUR auf 1.600 EUR monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Pressemitteilung des Bundesrats vom 10.06.2022