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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Ab dem 01.07.2015: Erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne bei Geld- und Wertdiensten

Ab dem 01.07.2015: Erstmals bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne bei Geld- und Wertdiensten

Die rund 11.000 Beschäftigten in der Branche der Geld- und Wertdienstleistungen erhalten ab dem 01.07.2015 erstmals einen bundesweit allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Der differiert zwar je nach Region und Tätigkeit. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen aber oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Die Mindestlohn-Verordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016.

Meldung vom 29.06.2015