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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten

Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rahmen eines von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass Griechenland insoweit gegen die Arbeitszeit-Richtlinie der EU (RL 2003/88/EG) verstößt, als dass das Land nicht ausschließt, dass Ärzte 24 Stunden oder länger am Stück arbeiten können. Zudem habe Griechenland die Wochenarbeitszeit nicht auf höchstens 48 Stunden begrenzt; das Land gewährleiste auch keine hinreichenden täglichen Mindestruhe- oder Ausgleichsruhezeiten.


Urteil des EuGH vom 23.12.2015
Aktenzeichen:  C-180/14