Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Arbeit-von-morgen-Gesetz – Förderung von Weiterbildungen

Arbeit-von-morgen-Gesetz – Förderung von Weiterbildungen

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz soll das Förderverfahren für berufliche Weiterbildungen für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vereinfacht und erleichtert werden. Bedürfen aufgrund des technologischen Strukturwandels eine größere Anzahl von Beschäftigten eines Betriebs eine berufliche Weiterbildung, ist – anders als bisher – nicht mehr für jeden einzelnen ein Förderantrag notwendig. Vielmehr kann der Arbeitgeber mit Einverständnis seiner Beschäftigten oder des Betriebsrats die Förderleistungen nunmehr grds. auch nur mit einem Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Meldung vom 23.12.2020