Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Arbeitsfehler rechtfertigen nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung

Arbeitsfehler rechtfertigen nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung

Verstößt ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsfehler gegen seine ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Leistungspflichten, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung. Es kommt auf die Interessenabwägung im Einzelfall an.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24.03.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 876/16