Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Benachteiligung wegen politischer Haltung rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch nach dem AGG

Benachteiligung wegen politischer Haltung rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch nach dem AGG

Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine „Weltanschauung“ i.S.v. § 1 AGG. Ein Journalist kann daher keine Entschädigung wegen Benachteiligung verlangen, wenn sein befristeter Arbeitsvertrag wegen zu großer Nähe zu einem bestimmten Regime (hier: zur Volksrepublik China) nicht mehr verlängert wird.

Urteil des BAG vom 20.06.2013
Aktenzeichen:  8 AZR 482/12