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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Bremen schreibt ab 10. Mai Nutzung von Coronatests in Betrieben vor

Bremen schreibt ab 10. Mai Nutzung von Coronatests in Betrieben vor

Bundesweit müssen Betriebe Coronatests bisher nur anbieten. Mit Bremen führt nun das erste Bundesland in Deutschland im Alleingang eine Pflicht zur Anwendung in Betrieben ein, um die Belegschaften stärker zu schützen.
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, bundesweit zweimal pro Woche einen kostenlosen Test anbieten. Eine Pflicht zur Nutzung des Angebots gibt es bislang bundesweit nicht – doch in einem ersten Bundesland wird sie nun eingeführt. Die Hansestadt Bremen will auf Landesebene eine Pflicht zur Anwendung der Coronatests in Unternehmen und Verwaltungen einführen. Auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss verständigte sich der Senat des Bundeslands. Die Pflicht soll vom 10.05.2021 an gelten.
Quelle: Spiegel Wirtschaft