Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen, kann dies zu einer fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses führen, wenn er maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hat.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12.07.2017
Aktenzeichen: 3 Sa 202/16