Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Heimarbeit ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Heimarbeit ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Auch wenn Heimarbeiter im arbeitsrechtlichen Sinne kein festes Arbeitsverhältnis haben, sind Sozialabgaben zu zahlen. Dabei sind auch Heimarbeiter, deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert, wie etwa bei einem Programmierer, als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig.

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.06.2020

Aktenzeichen: L 8 BA 36/19