Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage

Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage

Urlaubs- und gesetzliche Feiertrage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag entfallen.


Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018
Aktenzeichen: 8 C 13.17