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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährten Erholungsurlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährten Erholungsurlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gewährt ein Arbeitgeber rechtzeitig beantragten Urlaub nicht, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat. Schadensersatz in Geld nach § 251 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht. Der Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubs richtet sich nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Er ist erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben.

Urteil des BAG vom 16.05.2017
Aktenzeichen: 9 AZR 572/16