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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Zur Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei einer internen Stellenausschreibung

Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Zur Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers bei einer internen Stellenausschreibung

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.06.2020

Aktenzeichen: 8 AZR 75/19