Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung eines stellvertretenden Direktors wegen unangemessenen Verhaltens

Kündigung eines stellvertretenden Direktors wegen unangemessenen Verhaltens

Die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist wirksam. Der Mitarbeiter hatte Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen in einem privaten Rahmen geführt, um dabei eine erheblich unangemessene Gesprächssituation in mehrfachen Fällen herzustellen. Die ebenfalls erhobenen Vorwürfe sexueller Belästigungen waren für das Vorliegen des Kündigungsgrunds nicht zu beweisen.

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.11.2019, Az. 60 Ca 13111/18