Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement

Kündigung ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein Arbeitgeber, der eine Kündigung wegen lang anhaltender Krankheit eines Arbeitnehmers aussprechen will, ist gehalten, erst das gebotene betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen. Unterlässt er dies, muss er nachweisen, warum die Kündigung auch bei dessen Durchführung unvermeidbar gewesen wäre. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, ist die ausgesprochene Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.

Urteil des LArbG Hamm vom 21.01.2009
Aktenzeichen: 2 Sa 629/08