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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Massenentlassung: Arbeitgeber dürfen Konsultationsverfahren bei fehlender Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats beenden

Massenentlassung: Arbeitgeber dürfen Konsultationsverfahren bei fehlender Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats beenden

Arbeitgeber dürfen das im Vorfeld einer Massenentlassung durchzuführende Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG als beendet ansehen, wenn der Betriebsrat keine weitere Verhandlungsbereitschaft über Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von Massenentlassungen erkennen lässt.


Urteil des BAG vom 22.09.2016
Aktenzeichen: 2 AZR 276/16