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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2015 nur vergleichsweise wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) festgestellt. Bei den rund 400.000 Prüfungen ermittelte der Zoll in 2.900 Fällen gegen Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern nicht den Mindestlohn zahlen. Lediglich in etwa 700 der 2.900 Fälle geht es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.


Meldung vom 22.08.2016