Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ist verfassungswidrig
Ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ist mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulrecht ist daher dahingehend verfassungskonform einzuschränken, dass vom Tragen des Kopftuchs nicht nur eine abstrakte,...
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