Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen
Widerruft ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das Allgemeiner Gleichbehandlungsgestze (AGG) liegen in diesem Fall nicht vor. Ein an Diabetes erkrankter, schwerbehinderter Bewerber bewarb sich unter Hinweis...
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