Volle Versicherungspflicht für jede weitere geringfügige Tätigkeit
Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten (MFA) ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Eine Mitarbeiterin war bei einer hausärztliche Gemeinschaftspraxis von April bis Oktober 2023 als medizinische Fachangestellte beschäftigt (durchschnittlich 2 Stunden pro Woche, rund 80 EUR...
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