Sturz mit Inlineskates bei Firmenlauf: Arbeitnehmer ist nicht unfallversichert
Ein Arbeitnehmer steht nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt. Eine damals 45 Jahre alte Mitarbeiterin nahm im Mai 2019 als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens am Berliner Firmenlauf im Tiergarten...
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