Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Pfändbarkeit von Corona-Prämien

Pfändbarkeit von Corona-Prämien

Corona-Prämien, die einem Arbeitnehmer in der Gastronomie vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, können aufgrund ihrer Zweckbestimmung auch unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als unpfändbare Erschwerniszuschläge gem. § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) qualifiziert werden.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen vom 25.11.2021

Aktenzeichen: 6 Sa 216/21