Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Probezeitkündigung wegen ungepflegtem Erscheinungsbild

Probezeitkündigung wegen ungepflegtem Erscheinungsbild

Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen kündigen. Gibt er einen Grund an, darf dieser jedoch nicht völlig aus der Luft gegriffen sein. Ansonsten wäre die Kündigung rechtsmissbräuchlich.

Führt der Arbeitgeber als Grund für die vorzeitige Vertragsbeendigung das ungepflegte Erscheinungsbild und unangenehmen Schweißgeruch des Mitarbeiters an, reicht die subjektive Einschätzung der Vorgesetzten und deren Verständnis eines gepflegten Erscheinungsbildes aus.

Urteil des ArbG Köln vom 25.03.2010
Aktenzeichen: 4 Ca 10458/09