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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Schadensersatzanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei schuldhafter Verzögerung der Wiedereingliederung durch Arbeitgeber

Schadensersatzanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei schuldhafter Verzögerung der Wiedereingliederung durch Arbeitgeber

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann nach § 81 Abs. 4 S. 1 SGB IX a.F. eine anderweitige Tätigkeit auch im Rahmen einer Wiedereingliederung verlangen. Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Vergütung.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.05.2018
Aktenzeichen: 15 Sa 1700/17