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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Teilnahme an Telefon-Gewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung

Teilnahme an Telefon-Gewinnspiel auf Kosten des Arbeitgebers rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung

Ruft eine Arbeitnehmerin über ihren dienstlichen Telefonanschluss kostenpflichtige Sonderrufnummern an, um an einem Radio-Gewinnspiel teilzunehmen, so rechtfertigt dies nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmerin nur während ihrer Pausen bei der Gewinn-Hotline angerufen hat, sie ihren dienstlichen Telefonanschluss für private Telefonate nutzen durfte und der Umfang der erlaubten Privatnutzung nicht geregelt war.

Urteil des LAG Düsseldorf vom 16.09.2015
Aktenzeichen:  12 Sa 630/15