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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich

Eltern können bereits in Anspruch genommene Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlängern. Aus § 16 BEEG ergibt sich nicht, dass innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sein soll.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2018
Aktenzeichen: 21 Sa 390/18