Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 02.02.2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, hält die Bundesregierung bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr für erforderlich.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25.01.2023