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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Außerordentliche Kündigung bei Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ möglich

Außerordentliche Kündigung bei Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ möglich

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann durchaus darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das UrhG liegt.


Urteil des BAG vom 16.07.2015
Aktenzeichen: 2 AZR 85/15