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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Corona-Krise: Regierung beschließt Notfallpaket für die Wirtschaft

Corona-Krise: Regierung beschließt Notfallpaket für die Wirtschaft

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Unternehmen bereits zu drastischen Umsatzeinbrüchen geführt. Aktienkurse stürzen ab. Die Angst vor einer Wirtschaftskrise in Deutschland nimmt zu. Es droht eine Rezession. Die Bundesregierung hat sich am frühen Morgen des 09.03.2020 auf ein Notfallpaket geeinigt, um die deutsche Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen. Konkret sollen bereits am 11.03.2020 die Regeln zur Kurzarbeit ausgeweitet werden, ähnlich wie bei der Finanzkrise 2008/2009. Zudem sind direkte Finanzhilfen für besonders betroffene Unternehmen geplant.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
Ab April 2020 sollen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gelten, damit Kündigungen möglichst vermieden werden. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60% des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Zusätzlich sollen den Arbeitgebern nun auch die vollen Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Bereits Ende Januar 2020 war die Erstattung von 50% der Sozialbeiträge beschlossen worden. Kurzarbeitergeld soll künftig schon dann beantragt werden können, wenn nur 10% der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang war hierfür ein Drittel der Belegschaft erforderlich. Ebenfalls bereits Ende Januar war beschlossen worden, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter von 12 auf 24 Monate verlängern kann.

Hilfen für Unternehmen in Not
Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen zudem finanzielle Unterstützung bekommen. Die Regierung kündigte Vorschläge für Liquiditätshilfen und ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften dazu an.

Investitionen sollen Wirtschaftswachstum ankurbeln
Die Bundesregierung plant milliardenschwere Investitionen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums. So sollen die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden EUR verstärkt werden (insgesamt 12,4 Milliarden EUR).