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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Die Kosten für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung muss der Arbeitgeber tragen

Die Kosten für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung muss der Arbeitgeber tragen

Soweit im Lebensmittelbereich (hier: in einer Schlachterei) eingesetzte Arbeitnehmer bei der Arbeit eine Hygienekleidung tragen müssen, hat der Arbeitgeber nicht nur dafür zu sorgen, dass die Hygienekleidung tatsächlich getragen wird. Er hat sie auch auf seine Kosten reinigen zu lassen.


Urteil des BAG vom 14.06.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 181/15