Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung

Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung

Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Darstellerin mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeitgeberinnen, dass die Mitarbeiterin ungeimpft war und kündigten die Arbeitsverhältnisse ordentlich fristgerecht. Die Mitarbeiterin hatte angeboten, täglich Testnachweise vorzulegen.

Die Mitarbeiterin unterlag mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Das Gericht erachtete die Kündigungen für wirksam. Die Kündigungen stellen insbesondere keine Maßregelung gemäß § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Die persönliche Haltung der Mitarbeiterin zur Corona-Schutzimpfung war nicht tragendes Motiv für den Kündigungsentschluss, sondern hatte lediglich den Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben. Der Arbeitgeber kann als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das „2G-Modell“ als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der höchstpersönlichen Entscheidung der Mitarbeiterin, sich nicht impfen zu lassen, unvereinbar ist, liegt keine Maßregelung vor. Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstößt auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Auch war das „2G-Modell“ nicht willkürlich gewählt, da insbesondere das tägliche Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses die Betriebsabläufe stärker beeinträchtigen und die Beschäftigung nicht geimpfter Personen aufgrund der strengeren Quarantäneregelungen ein höheres Risiko für etwaige Personalausfälle für den Musicalbetrieb darstellen würde. Die Mitarbeiterin kann nicht verlangen, dass die Arbeitgeberinnen ein Schutzkonzept umsetzen, das einen höheren Kosten- und Personalaufwand verursacht, da neben der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Arbeitgeberinnen auch die körperliche Unversehrtheit der übrigen Belegschaft zu berücksichtigen ist.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.02.2022

Aktenzeichen: 17 Ca 11178/21