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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre des Buchs „Adolf Hitler, Mein Kampf“ ist wirksam

Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre des Buchs „Adolf Hitler, Mein Kampf“ ist wirksam

Einem Mitarbeiter eines Ordnungsamts, der während seiner Dienstzeit das Buch „Adolf Hitler, Mein Kampf “ gelesen hat, darf durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung ordentlich gekündigt werden, da er einen erheblichen Pflichtverstoß begangen hat.


Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.09.2017
Aktenzeichen: 10 Sa 899/17