Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist geeignet, eine (sogar) außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ob der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet war, entscheidet sich nach der objektiven Rechtslage. Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist.

Urteil des Sächsi­schen Landesarbeitsgerichts vom 31.07.2020

Aktenzeichen: 2 Sa 398/19