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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit

Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit

Das BMAS hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Der Gesetzentwurf des BMAS befindet sich aktuell in der sog. Frühkoordination, liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Bundestag und Bundesrat entscheiden schließlich darüber, ob der Entwurf zum Gesetz wird.

Aktuell können Arbeitnehmer hierzulande zwar mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten – eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es aber noch nicht. Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch ihrer Arbeitnehmer, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Eine Ablehnung ist formlos und ohne Begründung möglich. Teilweise bieten Unternehmen ihren Arbeitnehmern heute zwar bereits die Möglichkeit des mobilen Arbeitens, dennoch herrscht oftmals weiter eine starke „Präsenspflicht bzw. Anwesenheitskultur“ am Arbeitsplatz.

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist festgelegt worden, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Die Corona-Pandemie hat nun zudem gezeigt: Es geht deutlich mehr, als die meisten dachten. Mobiles Arbeiten ist Alltag geworden und hat das Leben auch einfacher gemacht. Nach anfänglicher Skepsis haben Umfragen zwischenzeitlich gezeigt, dass viele die mobile Arbeit mittlerweile positiv wahrnehmen.

Wie Medien nun berichten, sollen Vollzeitbeschäftigte nach den Plänen des BMAS künftig einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage mobiles Arbeit erhalten. Arbeitgeber sollen zwingende betriebliche Gründe darlegen müssen, um dies ablehnen zu können. Alternativ müssten sie begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eigne. Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es offenbar ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften sowie Personal- und Betriebsräte geben. Weitere passgenaue betriebliche Regelungen für die Arbeit zu Hause wären demzufolge zwischen den Tarifparteien aushandelbar.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen zudem feste Übereinkünfte finden, wann Mitarbeiter*innen im Homeoffice erreichbar sein müssen und wann nicht. Generell müssten sie in den Betrieb eingebunden werden – Stichwort: Fort- und Weiterbildung. Eine digitale Arbeitszeiterfassung soll offenbar verpflichtend gemacht werden, und Regelungsbedarf gibt es auch in puncto Versicherungsschutz im Homeoffice.