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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Mehr Geld in der Pflege – Mindestlohn wird ausgeweitet

Mehr Geld in der Pflege – Mindestlohn wird ausgeweitet

Seit dem 01.10.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in der Pflegebranche auch für in Pflegeeinrichtungen beschäftigte Betreuungskräfte von Demenzkranken, für Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte. Der Pflegemindestlohn beträgt im Westen Deutschlands derzeit 9,40 Euro pro Stunde und 8,65 Euro im Osten. Er soll in den kommenden Jahren weiter ansteigen und wird bis Januar 2017 in zwei Schritten auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben.

Meldung vom 05.10.2015