Keine Kündigung wegen Arbeitsrückgangs
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz nicht allein deswegen gerechtfertigt, weil ein Mitarbeiter deutlich weniger als früher zu tun hat. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mitarbeiter nur für die konkrete Tätigkeit eingestellt worden ist. Allein eine durch einen Auftragseinbruch...
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