NRW: keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
Nordrhein-Westfalen lässt Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte bei Quarantäne auslaufen. Der Anspruch für Menschen, die nicht geimpft werden können, bleibt aber bestehen. Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11.10.2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen....
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