Kündigung einer Redakteurin bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer Äußerungen unwirksam
Die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerung ist unwirksam. Soweit es um Äußerungen geht, die zu einer Zeit vor Bestehen eines Vertragsverhältnisses zum Sender erfolgt sind, fehlt es mangels bestehenden Vertrages zu dieser Zeit an einer...
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