Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Verdacht der Zugehörigkeit zu einer radikalislamischen Bewegung rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

Verdacht der Zugehörigkeit zu einer radikalislamischen Bewegung rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

Besteht gegen einen Arbeitnehmer der Verdacht, dass er der radikal militanten „Jihad-Bewegung“ angehört und wird ihm deshalb präventiv der Reisepass entzogen, so rechtfertigt dies noch nicht ohne weiteres eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Rein außerdienstliche Umstände können keine Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss daher eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses darlegen oder einen dringenden Verdacht aufzeigen, dass der Kläger den Frieden oder die Sicherheit im Betrieb stören könnte.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12.03.2018
Aktenzeichen: 15 Sa 319/17