Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert

Weg vom Bett ins Homeoffice ist unfallversichert

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.12.2021

Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R