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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Betriebsrentner: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge

Betriebsrentner: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge

Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner werden von der Einführung des Freibetrags profitieren.

Meldung vom 13.12.2019