Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

Nimmt eine Arbeitnehmerin entgegen ihres ursprünglichen Plans nach der Altersteilzeit nicht unmittelbar die Altersrente in Anspruch, sondern beantragt zunächst Arbeitslosengeld, weil sie aufgrund einer Gesetzesänderung erst zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann, tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein. In diesem Fall liegt ein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor, der nicht entfällt, weil die Arbeitnehmerin nachträglich ihre ursprüngliche Absicht geändert hat.


Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.09.2017
Aktenzeichen: B 11 AL 25/16 R